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Unsere Schule
Hamburger Sprachheilschulen
In Hamburg gibt es sechs Sprachheilschulen mit verschiedenen Zweigstellen.
Der Unterricht wird auf die Förderschwerpunkte der Kinder ausgerichtet, in dem besondere Methoden und Arbeitsmittel eingesetzt werden. Zusätzlich werden auch individuelle Sprachtherapie und Förderstunden gegeben.
Die Sprachheilschule versteht sich als Durchgangsschule. Ein Übergang in die allgemeine Schule ist jederzeit möglich und erfolgt nach Absprache zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern.
Die Aufnahme in die Sprachheilschule erfolgt auf Antrag der Schule und Eltern. Mitarbeit und Unterstützung durch die Eltern sind wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit mit den Kindern.
Aufgenommen werden Kinder mit folgenden Sprachauffälligkeiten:
Sprachentwicklungsverzögerung
Stottern/Poltern
Organisch bedingte Sprechstörungen
Sprechscheu
Stimmstörungen
Sprachstörungen in Verbindung mit Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung
und/oder Motorik
Alle Sprachheilschulen haben Schulkindergärten sowie Grundschulklassen. Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr in den Schulkindergarten aufgenommen werden, wenn ihr Entwicklungsstand ein erfolgreiches Lernen in der 1. Klasse nicht möglich macht.
In Beobachtungklassen (B-Klassen) werden sprachauffällige Kinder mit allgemeiner Entwicklungsverzögerung eingeschult. In diesen Klassen sind nur 8 Schüler.Nach spätestens 2 Jahren wird eine Entscheidung über den künftigen schulischen Weg getroffen.
Sind die Sprachauffälligkeiten nach der Grundschulzeit nicht behoben, ist ein weiterer Besuch der Sprachheilschule mit folgenden Abschlüssen möglich: Erster Schulabschluss und Mittlerer Schulabschluss